AGB Veranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NextEvent AG für Veranstalter

1. Gegenstand

Die NextEvent AG (nachfolgend „NextEvent“) stellt dem Veranstalter die Nutzung der Software zur Abwicklung des Ticketverkaufs einer Veranstaltung zur Verfügung. Der Veranstalter kann NextEvent zudem beauftragen, das Inkasso im Namen und auf Rechnung des Veranstalters durchzuführen. Für diese Leistungen entrichtet der Veranstalter der NextEvent eine Ticketinggebühr. Über geeignete Publikationskanäle, welche die Software bereitstellt, bietet der Veranstalter seine Veranstaltung dem Käufer zum Kauf an. Eine vertragliche Beziehungaus dem Ticketkaufvertrag besteht ausschliesslich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter

2. Kommunikation mit dem Käufer

Der Veranstalter stellt geeignete Kommunikationskanäle (Telefon, e-Mail, usw.) zur Verfügung, damit der Käufer Anliegen an den Veranstalter richten kann. Die Kommunikation mit dem Käufer liegt in der Verantwortung des Veranstalters. NextEvent kann jedoch den Veranstalter mittels geeigneter Massnahmen, zum Beispiel mit automatisierten e-Mails, unterstützen

3. Bestellablauf

3.1 Inkasso und Vergütung

NextEvent stellt im Auftrag und im Namen des Veranstalters dem Käufer die gekauften, kostenpflichtigen Tickets in Rechnung. Die Bezahlung kann mittels Kreditkarte, Debitkarte, Rechnung oder weiteren geeigneten Zahlungsmittel erfolgen und wird auf das Klientengelder Konto der NextEvent überwiesen. Die Vergütung durch NextEvent an den Veranstalter erfolgt spätestens 30Tage nach dem Zahlungseingang auf dem Klientengelder Konto der NextEvent. NextEvent überweist periodisch das Guthaben des Veranstalters, abzüglich der Ticketinggebühren, per Bank-Überweisung auf das Konto des Veranstalters. Abhängig von der Risiko-Einstufung der Veranstaltung kann ein prozentualer Anteil des Bestellwertes als Sicherungsleistung zurückbehalten werden (Deposit). Die Auszahlung der zurückbehaltenen Sicherungsleistung erfolgt 10 Arbeitstage nach der Veranstaltung mit dem nächsten Zahlungslauf. Übersteigen die Ticketinggebühren das Guthaben des Veranstalters, stellt NextEvent die zusätzlichen Ticketinggebühren dem Veranstalter in Rechnung. NextEvent ist berechtigt, zusätzliche Gebühren, welche durch den internationalen Zahlungsverkehr entstehen sowie durch Rechnungszahlung verursachte Fehlbeträge dem Veranstalter zu belasten. Als Fehlbetrag gilt dabei eine Differenz von maximal CHF 1.00 pro Bestellung.Mit jeder Auszahlung stellt NextEvent dem Veranstalter einen Auszug über Bestellungen, Auszahlungen, Guthaben und Gebühren zu. Ohne Gegenbericht des Veranstalters innerhalb 7 Tage gilt der Auszug als akzeptiert.Der Veranstalter kann gegenüber NextEvent keine Forderungen für nicht auf dem Konto eingegangene Zahlungen machen. Dies gilt insbesondere −aber nicht abschliessend −für gesperrte Kreditkarten oder nicht eingegangene Kundenzahlungen von Rechnungen. NextEvent ist in diesen Fällen jedoch berechtigt, dem Veranstalter die angefallenen Ticketinggebühren in Rechnung zu stellen.Der Veranstalter verpflichtet sich, allfällige Rückbelastungen von Kreditkartentransaktionen (chargebacks) durchKunden oder Kreditkartenunternehmen vollumfänglich zu erstatten.

3.2 Mahnung und Betreibung

Unabhängig vom Zahlungsmittel kommt der Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter mit der Darstellung der Bestätigungsseite zustande, die Tickets werden jedoch erst bei Zahlungseingang ausgestellt. Kann innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang der gestellten Forderung festgestellt werden, kann der Veranstalter die offenen Zahlungen auf einer Mahnliste einsehen. Der Veranstalter hat zu entscheiden, ob der offene Betrag gemahnt, storniert oder weiter gewartet werden soll. Weiterführende rechtliche Schritte −zum Beispiel eine Betreibung des Käufers −erfolgen alleine durch den Veranstalte

4. Veranstaltungen

4.1 Erfassung und Publikation

Der Veranstalter erfasst seine Veranstaltung in der Software von NextEvent und verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu Erfassen. Vor der Publikation werden die Daten von Veranstalter und Veranstaltung durch NextEvent geprüft. Dieser Freigabeprozess ist kostenlos und erfolgt in der Regel innerhalb eines Arbeitstages, sofern keine Anpassungen seitens Veranstalter erforderlich sind. Seitens Veranstalter besteht grundsätzlich kein Publikationsrecht, eine Publikation darf seitens NextEvent jederzeit zur Überarbeitung zurückgewiesen oder gelöscht werden.Falls der Veranstalter die Veranstaltungsdaten nachträglich ändert, hat er dies mit derselben Sorgfaltspflicht wie bei der Ersterfassung zu tun. Der Aufwand zur erneuten Prüfung kann durch NextEvent in Rechnung gestellt werden, soferneine Veranstaltung durch eine nachträgliche Anpassung zurückgewiesen werden muss.

4.2 Identitätsüberprüfung und Versicherungsnachweis

Mit dem Erfassen einer Veranstaltung wird NextEvent ermächtigt, eine Identitäts-und/oder Bonitätsprüfung des Veranstalters sowie eine Risiko-Einstufung der Veranstaltung durchzuführen. NextEvent kann zusätzlich und nach eigenem Ermessen beim Veranstalter einen Versicherungsnachweis oder weitere Unterlagen einfordern.

4.3 Verschiebung oder Ausfall einer Veranstaltun

Wird eineVeranstaltung komplett oder Teile davon verschoben, behalten die verkauften Tickets ihre Gültigkeit für einErsatzdatum. Die Kommunikation des Ersatzdatums erfolgt fristgerecht durch den Veranstalter. Falls der Veranstalter kein Ersatzdatum anbietet, hat der Veranstalter dem Käufer sämtlicheTicketkosten, inklusive allfälliger Gebühren und Optionen,zu erstatten. Der Veranstalter trifft geeignete Kommunikationsmassnahmen, um die Käufer möglichst zeitnahund vollständig über die Absage und den Rückerstattungsprozess zu informieren.Der Veranstalter kann gegen Entrichtung einer Rückerstattungsgebühr NextEvent beauftragen, die Tickets einer abgesagten Veranstaltung zu stornieren und dem Käufer die Ticketkosten im Namen und Auftrag des Veranstalters zu erstatten. Dazu stellt NextEvent dem Veranstalter ein Formular zur Verfügung, welches auf der Webseite des Veranstalters einzubinden ist. Der Käufer kann über dieses Formular und unter Angabe von Ticket-und Buchungsdaten seinen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen. Die Anträgewerdendurch NextEvent geprüft und dem Veranstalter gemeldet.Der Veranstalter überweist in diesem Fall vorgängig sämtliche Vergütungen, welche durch NextEvent an die Ticketkäufer zu erstatten sind, zuzüglich der Stornogebühren für alle zu erstattenden Tickets. Zur Sicherstellung der Rückzahlung ist NextEvent berechtigt, noch nicht ausbezahlte Guthaben des Veranstalters zurückzuhalten, bis der komplette Rückerstattungsbetrag erreicht ist. Dabei darf NextEvent auch auf Guthaben von anderen Veranstaltungen zurückgreifen, falls diese vom selben Veranstalter durchgeführt werden

5. Preise und Leistung

5.1 Kostenpflichtige Tickets

Falls der Veranstalter das Inkasso über NextEvent abwickelt, werden die Leistungen von NextEvent über einen prozentualen Satz des Verkaufspreises vergütet. Kostenpflichtige Tickets, welche in der Software von NextEvent geführt und ausgewertet, aber über ein anderes Inkasso abgerechnet werden (z.B. über eine Barzahlungskasseoder als Bestandteil eines Paket-Angebotes), sind durch den Veranstalter mit einer Systemgebühr pro Ticket an NextEvent zu vergüten.

5.2 Gratis-Tickets

Für vollständig kostenlose Tickets fallen keine Ticketinggebühren an. Als Gratis-Tickets gelten sämtliche Tickets, welche kostenlos ausgestellt werdenund auf dem Ticket eindeutig als solche erkennbar sind. Insbesondere sind dies Freikarten, Tickets für Sponsoren, Partner usw.

5.3 Storno Gebühren

Falls eine Veranstaltung ohne Verschiebedatum abgesagt wird und die Rückerstattung durch NextEvent durchgeführt wird, hat der Veranstalter −zuzüglich zum nominalen Ticketpreis –eine Rückerstattungsgebühran NextEvent zu entrichten.

5.4 Inbegriffene Leistungen

Mit der Entrichtung der Ticketinggebühr sind folgende Leistungen seitens NextEvent abgegolten:

  • Software Nutzungsgebühr
  • Betrieb der Server-Infrastruktur
  • Verfügbarkeitsprüfung•Rechnungsstellung
  • Kreditkarten Transaktionsgebühren und Gatewaykosten
  • PCI Zertifizierung und SSL Sicherheitszertifikate
  • Bankspesen
  • Reports und Statistiken
  • Software zur Einlasskontrolle (Mobile App)

Gegen Entrichtung eines Depots und einer Bearbeitungspauschale (Portospesen / Versicherung) sind folgende Leistungen mit der Ticketingbebühr abgegolten:

  • Ausleihe von Zahlterminal fürdie Abwicklung von Kredit-oder Debit-Transaktionen vor Or

5.5 Optionale Leistungen von NextEvent

Grundsätzlich handelt es sich bei NextEvent um eine Self-Service Applikation, in welcher sämtliche Daten für den Veranstalter zugänglich sind und die Konfigurationen durch den Veranstalter selber vorgenommen werden. Individuelle Entwicklungen, Anpassungen oder Dienstleistungen bietet NextEvent zu attraktiven Konditionen an.

6. Datenschutz

Im Rahmen eines Vertragsabschluss zwischen Käufer und Veranstalter bestimmt der Veranstalter, welche persönlichen Daten des Käufers erhoben werden. Die Erhebung und die Verwendung der Daten innerhalb der Software von NextEvent wird durch die Datenschutzerklärung von NextEvent gewährleistet. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass diese Gewährleistung endet, sobald persönliche Daten der Käufer aus der Software von NextEvent exportiert oder über entsprechende Werkzeuge in anderen Systemen geführt und zu anderen Zwecken als die nachfolgenden verwendet werden:

  • Verifikation des Käufers als Vertragspartner•Überprüfung der Daten auf Plausibilität
  • Kontaktnahme des Käufers bei Änderungen des bezogenen Angebotes oder Absagen
  • Durchführung der Zahlungsabwicklung
  • Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen (Rückerstattungen)
  • Geltendmachung von Ansprüchengegenüber den Kunden (Mahnung / Betreibung)

Jegliche weiterführende Verwendung der persönlichen Käuferdaten muss durch den Veranstalter in einer eigenständigen Datenschutzerklärung auf der Webseite des Veranstalters dokumentiert werden. Ferner muss der Veranstalter dafür sorgen, dass er das explizite Einverständnis des Kunden zur weiterführenden Nutzung der Daten auf geeignetem Wege einholen kann.In jedem Fall untersagt ist der Verkauf der persönlichen Kundendaten aus NextEvent an Dritte. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass im Missbrauchsfall hohe finanzielle Strafen oder Abmahnungen anfallen können.Detaillierte Informationen zum Verantwortungsbereich der NextEvent, zum Zweck der Datenerhebung sowie zu den Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung von NextEvent publiziert

7. Rücktritt und Änderungen

Der Vertrag behält seine Gültigkeit, bis die Veranstaltung durchgeführt und abgerechnet ist.Sowohl NextEvent als auch der Veranstalter können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall eines Vertragsrücktrittes wird die Publikation der Veranstaltung schnellstmöglich entfernt. Die bis zum Rücktritt aufgelaufenen Kosten werden vom Guthaben des Veranstalters abgezogen. Übersteigen die Ticketinggebühren das Guthaben des Veranstalters, stellt NextEvent die zusätzlichen Ticketinggebühren dem Veranstalter in Rechnung. NextEvent darf im Fall eines Vertragsrücktrittes das noch nicht ausbezahlte Guthaben des Veranstalters zur Sicherstellung allfälliger Forderungen Dritter zurückhalten. Änderungen an diesem Vertrag sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart werde

8. Haftung und Haftungsbeschränkung

NextEvent haftet für grobe Fahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht ihrerseits im Rahmen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für leichte Fahrlässigkeit übernimmt NextEvent keine Haftung.
NextEvent haftet nur für direkte Schäden. Jede Haftung von NextEvent für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder Verdienstausfall sowie Datenverlust –gleich aus welchem Rechtsgrund –ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber NextEvent setzt voraus, dass der Kunde NextEvent den Eintritt des Schadens innert 30 Tagen nach Feststellung des Schadenfalles schriftlich meldet. Ersatzansprüche gegenüber NextEvent verjähren mit Ablauf eines Jahres seit ihrer Entstehung

9. Gerichtstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Gerichtsstand Thun, Schweiz.

9.1 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Vorschrift ersetzt.

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